Die Aufsichtspflicht des Erziehers beginnt erst, wenn das Kind dem Erzieher ,,übergeben" wird und endet mit dem Abholen des Kindes. Der Hin - und Rückweg der Kinder unterliegt der Aufsicht der Eltern.Aufsichtspflicht
Während Veranstaltungen, Ausflügen u.ä., die gemeinsam mit Eltern und Kindern durchgeführt werden, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Ihr Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle in folgenden Situationen versichert:
Eine Kündigung des Kindergartenplatzes muss schriftlich, 4 Wochen zum Monatsende, erfolgen. Ein Kündigungsrecht haben nicht nur die Eltern. Auch der Träger kann nach Absprache mit der Kindergartenleiterin den Kindergartenplatz kündigen. Einer Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahres, vor Schuleintritt, bedarf es nicht.