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Rechtliche Grundlagen

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Erziehers beginnt erst, wenn das Kind dem Erzieher ,,übergeben" wird und endet mit dem Abholen des Kindes. Der Hin - und Rückweg der Kinder unterliegt der Aufsicht der Eltern.Aufsichtspflicht

Während Veranstaltungen, Ausflügen u.ä., die gemeinsam mit Eltern und Kindern durchgeführt werden, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

Haftung

Ihr Kind ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle in folgenden Situationen versichert:

  • während des Aufenthaltes im Kindergarten
  • auf dem direkten Hin - und Rückweg zum/vom Kindergarten
  • auf Ausflügen/Exkursionen/Veranstaltungen des Kindergartens

Abmeldung und Kündigung

Eine Kündigung des Kindergartenplatzes muss schriftlich, 4 Wochen zum Monatsende, erfolgen. Ein Kündigungsrecht haben nicht nur die Eltern. Auch der Träger kann nach Absprache mit der Kindergartenleiterin den Kindergartenplatz kündigen. Einer Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahres, vor Schuleintritt, bedarf es nicht.