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Krankheit 

Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten

Kinder können nicht entscheiden, ob sie gesund genug sind, in den Kindergarten zu gehen. Wenn sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind nicht fit ist, pflegen Sie es bitte zu Hause. Erst wenn es wieder vollständig auskuriert ist sollte es den Kindergarten wieder besuchen. Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten

Ansteckende Krankheiten

Ansteckende Kinderkrankheiten gehören zum Alltag auch jedes Kindergartens. Beispiele ansteckender Krankheiten die häufig vorkommen, sind zum Beispiel:

  • Windpocken
  • Masern
  • Röteln
  • Ringelröteln
  • Gürtelrose
  • Scharlach
  • Bindehautentzündung.

Sobald eine dieser Krankheiten auftritt, darf das Kind den Kindergarten nicht mehr besuchen.

Auch ist der Kindergarten sofort zu benachrichtigen, damit alle anderen Eltern informiert werden können. Das Kind darf erst dann wieder in den Kindergarten kommen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist mit einem ärztlichen Attest zu bescheinigen. Diese Regelungen gelten auch bei auftretenden Läusebefall.

Medikamente

Das Kindergartenpersonal ist grundsätzlich nicht verpflichtet Medikamente an die Kinder auszugeben. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Kinder mit ärztlich verordneten Medikamenten im Kindergarten behandelt werden müssen:

  • Kinder, bei denen eine Antibiotika-Therapie den erwünschten Erfolg hatte, die Medikation jedoch noch einige Tage weitergeführt werden muss.
  • Kinder mit Krankheitsbildern, die eine Verabreichung von Medikamenten in akuten Notfallsituationen notwendig machen.

Die Ausgabe von Medikamenten muss schriftlich vereinbart werden und es bedarf einer Verordnung der Eltern und des zuständigen Kinderarztes.