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Elternbeitrag 

Der monatliche Kindergartenbeitrag richtet sich nach den täglichen Nutzungszeiten des Kindes. Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Das Spiel- und Getränkegeld von 7,50 € ist dem Elternbeitrag noch hinzuzurechnen.

Die Beiträge werden per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht.

In Bayern erhalten alle Eltern, deren Kind einen Kindergarten besucht,  ab April 2019 einen Gebührenzuschuss in Höhe von maximal 100,00 € pro Monat. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss wurde für die gesamte Kindergartenzeit vom Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

 

Beiträge (gültig ab 01.09.2020)

Für den Besuch der Einrichtung sind für Ihr Kind folgende Beiträge zu entrichten:

Nutzungszeiten: 4-5 Stunden

  • Kinder 3 - 6 Jahre: 95,00 €
  • Kinder < 3 Jahre: 130,00 €

Nutzungszeiten: 5-6 Stunden

  • Kinder 3 - 6 Jahre: 105,00 €
  • Kinder < 3 Jahre:   150,00 €

Nutzungszeiten: 6-7 Stunden

  • Kinder 3 - 6 Jahre: 115,00 €
  • Kinder < 3 Jahre:   170,00 €

Nutzungszeiten: 7-8 Stunden

  • Kinder 3 - 6 Jahre: 125,00 €
  • Kinder < 3 Jahre:   190,00 €

Nutzungszeiten: 8-9 Stunden

  • Kinder 3 - 6 Jahre: 135,00 €
  • Kinder < 3 Jahre:   210,00 €